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Brillstein Security Group BSG 40 Jahre Erfahrung - HILFE BEI VERDACHT AUF UNGERECHTSFERTIGTE EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG
Probleme mit der Eigenbedarfskündigung?
Viele hunderte Mieter allein schon in Deutschland sehen sich mit dieser schwierigen Situation konfrontiert: Sie leben seit Langem in einer attraktiven und kostengünstigen Wohnung in einem begehrten Viertel, zu einer vergleichsweise niedrigen Miete. Plötzlich trifft ein Brief des Vermieters ein, der alles ändert.
Es gibt oft Vorzeichen, wie etwa laufende Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Obwohl diese Konflikte eine Kündigung vorhersehbar machen könnten, lindert dies nicht die Sorge der betroffenen Mieter. Doch was, wenn der Vermieter mit dem Eigenbedarf nur einen Grund vorschiebt?
Ein mögliches Anzeichen kann sein, dass die Eigenbedarfskündigung eintrifft, während Vermieter bei vernachlässigter Instandhaltung und aufkommenden Konflikten um Renovierungsarbeiten mit den betroffenen Mietern schon eine Weile im Streit sind.
Wenn immer wieder Probleme mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung auftreten, sollte man bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durchaus skeptisch sein. Ein häufiger Grund ist, dass Mieter aus ihren günstigen Wohnungen gedrängt werden sollen, um nach Renovierungen höhere Mieten von neuen Mietern verlangen zu können. Dies könnte nur einer von vielen Gründen für eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung sein; doch könnte der Eigenbedarf auch legitim sein. Wie können Sie als betroffener Mieter das wissen?
Eine Kündigung zieht immer einen erheblichen Rattenschwanz an Ärger und Kosten nach sich. Heutzutage ist die Wohnungssuche fast wie die Suche nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen, ganz zu schweigen von den Umzugskosten und dem Verlust des sozialen Umfelds. Die Suche nach einer akzeptablen Wohnung ist so schwer, wie schon lange nicht mehr.
Bevor Sie also einer Eigenbedarfskündigung nachgeben, lohnt es sich, den Kündigungsgrund genau zu überprüfen. Oft ist der vorgebrachte Eigenbedarf nur ein Vorwand, um Sie aus der Wohnung zu bekommen, was rechtlich nicht nur bedenklich, sondern auch strafbar ist, wenn der Vermieter dabei ertappt wird.
Welche Eigenbedarfskündigungen sind gesetzlich überhaupt zulässig?
Gemäß § 573 Abs. 1 BGB muss ein Vermieter, der eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigt, ein „berechtigtes Interesse“ darlegen. Das kann der Bedarf für sich selbst oder für nahe Familienangehörige sein. Zweifelhaft ist ein solcher Eigenbedarf jedoch, wenn beispielsweise eine Großtante des Vermieters aus einer barrierefreien Erdgeschosswohnung mit Garten plötzlich in eine Drei-Zimmer-Wohnung im fünften Stock umziehen soll, was wenig Sinn ergibt.
Die wahren Absichten könnten sein, Sie – als Mieter – aus Ihrer attraktiven Wohnung zu verdrängen, um sie anschließend zu sanieren und zu einer höheren Miete neu zu vermieten. Die Großtante dient möglicherweise nur als Vorwand. Diese Umstände müssen sehr genau geprüft werden.
Was können Sie tun?
Erhalten Sie eine Eigenbedarfskündigung und möchten die Wohnung nicht aufgeben, haben Sie bis zwei Monate vor dem geforderten Auszugstermin Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Der Vermieter muss dann entscheiden, ob er die Kündigung zurückzieht oder die Durchsetzung vor Gericht sucht. Im Verfahren müssen beide Seiten triftige Gründe für oder gegen den Eigenbedarf vorlegen.
Als betroffener Mieter ist eine fundierte Beweisführung im Gericht essenziell. Da Vermieter oft nicht alle Fakten offenlegen, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Detektiv ratsam, um alle relevanten Umstände zu ermitteln. Wenn es Ihnen gelingt, die Darstellung des Vermieters sinnvoll anzuzweifeln, gilt der Kündigungsgrund als nicht mehr glaubwürdig und als erhebliche Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die unter einigen Umständen strafbar sein kann. Sie können in Ihrer Wohnung bleiben, zu den Konditionen Ihres alten Mietvertrags. Die Kosten für den Detektiv können erstattungsfähig sein, wenn seine Arbeit entscheidend zum Gerichtserfolg beigetragen hat.
Die Beweisführung bei einer ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigung ist komplex. Nicht jeder Detektiv hat die notwendige mietrechtliche Expertise. Die Brillstein Security Group verfügt in jeder ihrer 600 lizenzierten Repräsentanzen weltweit, einschließlich aller EU-Länder, über juristisch ausgebildete und versierte Analysten, die eine fundierte rechtliche Einschätzung ermöglichen.
In Kooperation mit unseren lokalen Ermittlern können wir zuverlässige Ermittlungsergebnisse liefern. Diese Informationen werden an Ihren Anwalt weitergeleitet, um Sie nötigenfalls vor Gericht bestmöglich zu unterstützen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir in Ihrem Namen (auf Wunsch Ihrem Beisein) vor der gerichtlichen Auseinandersetzung das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um eine vorgerichtliche Beendigung der Streitsache anzustreben.
Wenn Sie von einer Eigenbedarfskündigung betroffen sind und Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen. Beachten Sie, dass nach Erhalt der Kündigung bei Ihnen eine Frist läuft. Handeln Sie schnell, wenn Sie die Kündigung nicht akzeptieren wollen!
Für erstklassige Sicherheitslösungen wählen Sie einen lizenzierten BSG-Repräsentanten oder Partner. Kontaktieren Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular, um mehr zu erfahren.
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