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Stalking / Nachstellen
Bekommen Sie Anrufe von unbekannten (oder bekannten) Personen, zu Hause, im Geschäft, auch zu Ruhe- und Nachtzeiten? Haben Sie in Ihrem Briefkasten Liebesbriefe gefunden, ohne zu Wissen, woher diese Stammen und wer der Verfasser ist? Bekommen Sie wiederholt Postsendungen von unbekanntem Absender, mit z.B. Geschenken oder Blumen, oder sogar Ekel erregenden Inhalten? Werden Sie persönlich zu Hause, unterwegs, oder am Arbeitsplatz, von einer Person aufgesucht, diese Person eröffnet Ihnen Liebesbekundungen bzw. beleidigt, nötigt Sie oder verletzt Sie körperlich, stellt Ihnen nach, zu Fuß oder mit dem Fahrzeug?
Ist Ihnen die Person unbekannt, oder, kennen Sie die Person bereits, vielleicht aus dem Bekanntenkreis bzw. eher flüchtig, oder handelt es sich um Ihre/n ehemaligen Lebenspartner/in.
In Verbindung dieser Anzeichen, könnten Sie bereits ein Opfer von Stalking sein, ein liebeskranker Stalker stellt Ihnen möglicherweise nach. In dem Fall könnte man zu Beginn eventuell noch meinen es handle sich um eine/n “geheimen Verehrer/in“, aber sobald Sie ein beklemmendes und unangenehmes Gefühl, oder sogar Angstgefühle bekommen, oder Sie sich belästigt fühlen, beleidigt wurden, oder man Sie körperlich verletzte, ist es höchste Zeit, professionelle Hilfe einzuschalten.
Denn, viele Stalkingfälle beginnen genau in dem Muster, komplett oder in Teilbereichen, wie oben beschrieben. Auslöser von Stalking, können sein, eine nicht erwiderte Liebe, oder ein Liebeswahn beim Stalker, aber auch zerbrochene Beziehungen zwischen Opfer und Stalker.
Bis 2007 war Stalking als Delikt nicht strafrechtlich erfasst, also die Gesamthandlung des Täters, sondern lediglich die Einzelhandlungen, wie Bedrohung, Nötigung, Beleidigung, Köperverletzung und Hausfriedensbruch, Straftatbestände mit einer Höchststrafe bis zu einem Jahr. Seit 2002 können durch das sog. Gewaltschutzgesetz Opfer auf dem zivilrechtlichen Weg, eine Schutzanordnung erwirken, mit dem Resultat, dass dem Täter Kontakt und Nähe zum Opfer untersagt wird. Leider, lassen sich die meisten Täter in ihrem krankhaften Wahn, von dieser, bei Verletzung, mit Strafe bedrohten Anordnung, nicht von Ihren Stalking-Attacken, abhalten. Teilweise kommt es dann in letzter Konsequenz zu Tötung oder Mord an dem Stalkingopfer.
Im Jahr 2007 wurde im Strafgesetzbuch der Tatbestand “beharrlicher Nachstellungen“ aufgenommen, damit ist Stalking zur Straftat erklärt. Wer nun anderen Personen, mit der Folge einer dauerhaften Einschränkung für das Opfer, nachstellt, kann mit bis zu drei Jahren Haft und im besonders schweren Fall, wenn die Gesundheit oder das Leben des Opfers ist Gefahr war, oder das Stalking mit dem Tod des Opfers endet, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Bei Wiederholungsgefahr kann Untersuchungshaft angeordnet werden, genannt Deeskalationshaft.
Die richtige Strategie gegen Stalker ist, von Beginn an, bei dem kleinsten Verdacht, dass es sich um Stalking handeln könnte, sich fachkundig beraten zu lassen, mit der Dokumentation und Beweissicherung der entsprechend begangenen Straftaten und sonstigen Handlungen des Täters zu beginnen, damit das Gesetz konsequent genutzt werden kann. Je nach Sachlage, kann dies auch mit Observation und technischer Überwachung, in Form der Videoüberwachung, sowie Zeugenaussagen, erfolgen. Danach kann ein Gericht auf Antrag dem Täter z.B. verbieten, dass der Täter die Wohnung des Opfers betritt, oder sich in einem bestimmten Umkreis um das Opfer bzw. der Wohnung des Opfers nicht mehr aufhalten darf. Die Möglichkeiten nach Gewaltschutzgesetz, wie zuvor beschrieben, bestehen weiterhin. Als unterstützendes Mittel, noch bevor Sie uns einschalten, sollten Sie sofort damit beginnen, ein sog. Gedächtnisprotokoll, zu jeder einzelnen Handlung des Stalkers, und sonstig mit dem Stalking, vermutlich oder wissentlich, in Verbindung stehenden Vorfall, anzufertigen. Dabei notieren Sie bitte alles schriftlich detailliert und haargenau. Falls Zeugen vorhanden sind, benennen Sie diese in dem Protokoll.
Eine weitere moderne Form des Stalking ist das sog. Cyber-Stalking, hier erhalten die Opfer unzählige Emails, teilweise mit beleidigenden Inhalten. Oder, in Internetforen werden Opfer, öffentlich denunziert, beleidigende oder bedrohende Inhalte, sowie persönliche Informationen veröffentlicht. Nicht selten landen persönliche, manchmal manipulierte Fotos, des Opfers im Netz, für jeden ersichtlich.
Cyber-Stalking kann neben Privatpersonen auch Unternehmen zum Ziel haben. In den Medien ist manchmal die Rede von dem sog. “Prominenten Stalking“, eine Form des Stalking wie oben bereits beschrieben, das Ziel sind Personen des öffentlichen Lebens.
In jedem Fall von Stalking werden wir professionell für Sie tätig, zögern Sie nicht, verlieren Sie keine Zeit, sowie Möglichkeiten zur Beweissicherung und kontaktieren Sie uns sofort. Wir helfen Ihnen und stehen Ihnen mit erfahrenen Ermittlern und Rechtsanwälten zur Verfügung.
Nach dem Auftrag erhalten Sie, als Dokumentation einen Ermittlungsbericht, mit den Einzelheiten des durchgeführten Auftrages. Diese schriftliche Dokumentation unterstützen wir, soweit es möglich war, durch Foto- und Videoaufnahmen, welche dazu dienen die Gerichtsverwertbarkeit der schriftlichen Dokumentation zu unterstützen. Des Weiteren stehen unsere Ermittler zur Beweisführung, bei eventuellen Gerichtsverfahren, nach Absprache, Ihnen und Ihren Rechtsanwälten als Zeugen zur Verfügung.
Sie haben die Wahl, kontaktieren Sie uns noch heute damit wir gemeinsam die Situation bewältigen.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter Headhunting, Informationsdienste.
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