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Trennungsmanagement bei Ehescheidung oder Trennung in der Partnerschaft
Sie planen die Scheidung von Ihrem Ehepartner oder die Trennung vom Lebenspartner, möchten die Ehe oder Beziehung beenden, haben jedoch Angst vor mündlichen und körperlichen Repressalien, weil der noch-Partner beleidigend und aggressiv ist, vielleicht sogar dazu neigt Auseinandersetzungen mit der Faust, statt mit dem Mundwerk zu bestreiten? Sie fürchten, dass Ihnen Gewalt zugefügt wird, wenn Sie den Partner mit der Trennungsabsicht konfrontieren? Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Experten. wir sichern Ihnen 100%Vertraulichkeit zu in allen Belangen von Scheidung, Ehesachen, Ternnungsmanagement, Stalking, Schutzdienste.
Brillstein kann die Trennungsbotschaft für Sie an den Ehemann oder den Partner übermitteln. Schriftlich oder im persönlichen Gespräch erklären wir dem Partner, dass Ihrerseits eine Trennung vollzogen wird, wenn Sie möchten, erläutern wir auch die Gründe.
Wir erklären dem Ex-Partner, dass Sie keinerlei Kontakt mehr zu ihm wünschen, er sich von Ihnen fernhalten muss und ein Kontakt ausschließlich über Brillstein zu erfolgen hat, wir werden dem Ex-Partner dazu einen Ansprechpartner in unserem Hause nennen. Falls Ihre persönlichen Sachen noch in dessen Besitzt sind, organisieren wir die Übergabe, wenn Sie noch etwas in Besitz haben, das dem Ex-Partner gehört, übergeben wir es. Falls der Ex-Partner doch den Versuch starten sollte, Sie direkt zu kontaktieren, werden wir Ihnen beratend zur Seite stehen bzgl. Handhabung der Situation, geben Verhaltensempfehlungen.
Wir werden den Ex-Partner schriftlich dazu auffordern, den persönlichen Kontakt zu unterlassen, über unsere Rechtsabteilung die strafrechtlichen Konsequenzen aufzeigen, die seine Handlungen letztlich haben können.
Es gibt im deutschen Strafgesetz den Tatbestand “beharrlicher Nachstellungen“. Wer anderen Personen, mit der Folge einer dauerhaften Einschränkung nachstellt, macht sich strafbar. In dem Fall, würden wir Sie bzgl. der Beweissammlung und Beweisdokumentation, für ein beharrliches Nachstellen durch den Ex-Partner beraten und uns auch selbst, wenn Sie möchten, für die Beweissicherung einsetzen.
Wenn die Kontaktversuche nicht aufhören und der Ex-Partner Ihnen auflauert, Sie eventuell sogar beleidigt, genötigt, bedroht werden, gehen wir auf Grundlage der gesammelten Beweise auf zivilrechtlichem Wege vor und strengen eine Schutzanordnung nach Gewaltschutzgesetz an, mit dem Ziel, dass dem Ex-Partner der Kontakt zu Ihnen gerichtlich, unter Androhung von Strafe untersagt wird. Gleichzeitig nehmen wir Sie in Begleitschutz oder in umfassenden Personenschutz, je nach Bedrohungssituation.
In Extremfällen sind Relocation-Maßnahmen mit Identitätsschutz möglich - lesen Sie zu diesem Thema auch die Informationen unseres FIXXER-TEAMS FIXXERS.
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